Badgebühren |
(1) Für die Benutzung des Schwimmbades
"Auebad" werden die folgenden Gebühren erhoben: |
|
|
|
1. Tageskarten für einmalige Benutzung
am Tage der Lösung |
|
a) Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr |
frei |
|
b) Kinder und Jugendliche ab dem 4. bis 14.
Lebensjahr |
1,00 Euro |
|
c) Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahre |
2,00 Euro |
|
d) Familienkarte für 2 Erwachsene und
ab 2 Kinder bis zum 14. Lebensjahr |
5,00 Euro |
|
|
|
2. Saisonkarten ( Vorlage Personalausweis
erforderlich) |
45,00 Euro |
|
|
|
3. Saisonkarten für Kinder und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr |
25,00 Euro |
|
|
|
4. Kinder- und Jugendgruppen ab 10 Personen
bis 16 Jahre mit Aufsichtspersonal |
je Person 0,75 Euro |
|
|
|
In den vorstehenden Gebühren sind enthalten: |
|
1. Benutzung einer Wechselkabine |
|
|
2. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe |
|
|
|
|
(2) Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes
und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Eintrittspreise
für Personen bis 14 Jahre. Personen in Berufs- und Schulausbildung,
sowie ALG II - Empfänger zahlen für Tages- und Gruppenkarten
bei Führung eines entsprechenden Nachweises den Eintrittspreis für
Personen bis 14 Jahre. |
|
|
|
(3) In Verlust geratene Karten werden nicht
ersetzt. Die Übertragung von Eintrittskarten ist nicht gestattet
und hat ihre Einziehung zur Folge. |
Zur
Bildergalerie |
Für die Richtigkeit aller Angaben wird keine
Gewähr übernommen. |